Auswahl der Beleuchtungsklassen ― Berücksichtigung des
situativen Verkehrsflusses
Als Ergänzung zur ÖNORMReihe EN 13201 (Straßenbeleuchtung),
Gemeinsam mit dieser gemeinsam anzuwenden.
Dient zur normgemäßen Umsetzung von Halbnachtschaltungen, Nachtabsenkungen, Reduzierschaltungen etc.
In vielen Kommunen in Österreich ist es üblich das Beleuchtungsniveau der Straßen und Plätze innerhalb eines bestimmten Zeitraums in der Nacht abzusenken, da entweder das Verkehrsaufkommen deutlich geringer ist oder die Komplexität der Fahraufgabe geringer wird oder bestimmte Verkehrsteilnehmer nicht mehr vorhanden sind.
Diese Schaltungsvariante der Straßenbeleuchtung wird langläufig als “Halbnachtschaltung” bezeichnet. Sie war früher nur bei Leuchten mit zwei Lampen möglich, indem innerhalb des abzusenkenden Zeitraumes eine Lampe (der beiden in der Leuchte vorhandenen) ausgeschaltet wurde. Die damit einhergehende leichte Veränderung der lichttechnischen Eigenschaften der Straßenbeleuchtung wurden in Kauf genommen.
An dieser Stelle sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das gänzliche Abschalten jeder zweiten oder dritten Leuchte im Verlauf eines Straßenzug kein normgemäßes Mittel zur Reduzierung des Beleuchtungsniveaus einer Straße ist und war, da dadurch die Gleichmäßigkeit des Beleuchtungsniveaus unzulässig verschlechtert wird!
Durch die Einführung von modernen Regel- und Steuerungsgeräten ist es heutzutage möglich nahezu alle Lampentypen in bestimmten Bereichen zu dimmen (Leuchtintensität zu verringern) sodass auch einflammige Leuchten in der Halbnachtschaltung verwendet werden können, ohne Veränderung der Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsanlage. Bei “LED-Leuchten” ist sogar ein stufenloses Dimmen in einem sehr großen Helligkeitsbereich möglich.
Durch diese Nachtabsenkungen kann nicht nur Energie gespart werden, sondern es können auch die unerwünschten Lichtimmissionen und die unnötige Aufhellung des Nachthimmels vermieden werden.
In der für die Straßenbeleuchtung anzuwendende Normenreihe ÖNORM EN 13201 wird zwar erwähnt, dass sich die für die Planung der Straßenbeleuchtung maßgeblichen Parameterwerte innerhalb der Nachtstunden und in verschiedenen Jahreszeiten ändern können und somit unterschiedliche Anforderungen und Empfehlungen an die Straßenbeleuchtung entstehen können, sie geht aber nicht näher darauf ein wie das zu berücksichtigen ist. Insbesondere bei den Festlegungen der Parameterwerte zur Bestimmung des Beleuchtungsniveaus gab es dann die Probleme mit den Halbnachtschaltungen, da die Normenreihe ÖNORM EN 13201 nur den über den Tag zu bestimmenden Parameterwert “Verkehrsfluss Kraftfahrzeuge je Tag” , der unserem österreichischen DTV entspricht, kennt und nur dieser eine Wert zu berücksichtigen ist. Somit konnte unter strenger Auslegung der Normenreihe ÖNORM EN 13201 durch die alleinige Veränderung des Verkehrsaufkommens in der Nacht keine Nachtabsenkung begründet werden.
Durch die neue ÖNORM O 1053 wird der Parameter “Verkehrsfluss Kraftfahrzeuge je Tag” der Normenreihe ÖNORM EN 13201 neu definiert. Er wird durch den Begriff maßgeblichen Verkehrsmenge (MV) ersetzt, welcher sich aus den in der Verkehrstechnik bekannten Parametern “maßgebliche stündliche Verkehrsmenge” (MSV) oder -wenn nicht anderes bekannt – aus einem “DTV” ableitet.
Ist die MSV einer Straße bekannt, ist es nun möglich das notwendige normgemäße Beleuchtungsniveau der Straßen stündlich, entsprechend dem tatsächlichen Verkehrsfluss, unter Beachtung sämtlicher weiterer spezifischer Parameter -die sich ja auch stündlich ändern können (Helligkeit der Umgebung, Art der Verkehrsteilnehmer, Komplexität der Fahraufgabe etc.)- zu berechnen und die Straßen entsprechend zu beleuchten. Dazu wird der jeweils stündliche MSV auf den Tag hochgerechnet und die Beleuchtungsklasse gem. Normenreihe ÖNORM EN 13201 für die maßgebliche Stunde berechnet. So kann sich auch eine stündlich ändernde Beleuchtungsklasse ergeben.
Ist nur der DTV (oder jDTV) für eine Straße bekannt kann gemäß einer Tabelle der ÖNORM O 1053 die MV für den Zeitraum von 22:00 bis 6:00 Uhr ermittelt werden. Es kann somit nur in diesem Zeitraum (für eine beliebige Zeit beispielsweise von 24:00 bis 5:00 Uhr) das Beleuchtungsniveau verändert werden. Ein stündliches Veränderung des Beleuchtungsniveaus würde die Kenntnis des MSV voraussetzen.