• Mitgliedsantrag

Online Beitrittserklärung

Bitte füllen Sie nachstehende Felder aus:

Auszug aus den Satzungen der LTG:

$ 6 Vereinsmitgliedschaft

(1) Der Verein setzt sich zusammen aus:

a) Ordentlichen Mitgliedern
Unternehmen, Organisationen, Institutionen und Behörden,
die sich zur praktischen Mitarbeit im Verein verpflichten,
wozu sie technisch tätige Repräsentanten in den Verein entsenden
und Mitgliedsbeitrag leisten.

b) Einzelmitgliedern
Personen, die wissenschaftlich, technisch oder beruflich mit
Lichttechnik befaßt sind, an einer Mitarbeit im Verein Interesse haben
und einen Mitgliedsbeitrag leisten.

(3) Inhaber oder Geschäftsführer von Unternehmen,
die an der Lichttechnik kommerziell interessiert sind,
können der LTG als Einzelmitglieder nur dann beitreten,
wenn das Unternehmen schon Mitglied der LTG ist.

In Ausnahmefällen ist eine Einzelmitgliedschaft unter folgender Vorraussetzung möglich:

Die Lichttechnische Gesellschaft Österreichs (LTG) möchte interessierten Einzelpersonen eine Mitgliedschaft ermöglichen,
allerdings dabei keine Firmeninteressen fördern.

Es soll einer Privatperson zu einem geringen Mitgliedsbeitrag eine Mitgliedschaft bei der LTG ermöglicht werden.
Sie bezieht sich auf eine bestimmte Person und ist für interessierte Einzelpersonen gedacht, keinesfalls für Firmen.
Eine Adressierung von Rechnungen auf eine Firma ist nicht möglich.

Präsentation mit Logo und Firmenbezeichnung auf der LTG Homepage unter Mitglieder ist nur für Ordentliche Mitglieder möglich.
Laut unseren Statuten (§ 6 lit 3) können Firmenchefs nur dann Einzelmitglied werden, wenn bereits ihre Firma Ordentliches Mitglied ist.
Eine Nennung einer Firma in Teilnehmerlisten etc. ist für Einzelmitglieder nicht möglich.