Förderungen

Bundesförderungen für Betriebe

Förderungsangebot des BMK auf: www.umweltfoerderung.at
Abgewickelt von Kommunalkredit Public Consulting GesmbH (KPC)

LED-Systeme und Lichtsteuerungssysteme im Innenbereich < 20 kW
Gefördert wird die Umstellung von konventionellen Leuchten auf neue LED-Systeme in bestehenden, betrieblich genutzten Gebäuden sowie die zusätzliche Installation von Lichtsteuerungssystemen. Die gesamte Anschlussleistung der installierten LED-Leuchten muss mind. 0,5 kW und weniger als 20 kW betragen und überwiegend betrieblich genutzt werden.

Genaue Informationen Link zur KPC  und im Informationsblatt.

LED-Umstellung für Straßen- und Außenbeleuchtung, Sportstätten und Innenbeleuchtung ≥ 20 kW
Gefördert werden Maßnahmen zur Umstellung auf LED-Systeme bei Straßen- und Außenbeleuchtung, bei Flutlichtanlagen im Außenbereich sowie Innenbeleuchtungsanlagen ab 20 kW Anschlusswert. LED-Leuchten, inklusive Lichtplanung, Montageleistungen, Steuerungselektronik. Link zur KPC

Weiterführende Informationen finden Sie im Informationsblatt Förderungsberechnung

Bundesförderungen für Gemeinden

Förderungsangebot des BMK auf: www.umweltfoerderung.at
Kommunalkredit Public Consulting GesmbH (KPC)

LED-Systeme und Lichtsteuerungssysteme im Innenbereich < 20 kW
Gefördert wird die Umstellung von konventionellen Beleuchtungsanlagen auf neue LED-Systeme in bestehenden, betrieblich genutzten Gebäuden sowie die zusätzliche Installation von Lichtsteuerungssystemen, sowie Planung und Montage. Die gesamte Anschlussleistung der installierten LED-Leuchten muss mind. 0,5 kW und weniger als 20 kW betragen.

Genaue Informationen im: Informationsblatt.

LED-Umstellung für Straßen- und Außenbeleuchtung, Sportstätten und Innenbeleuchtung ≥ 20 kW
Gefördert werden Maßnahmen zur Umstellung auf LED-Systeme bei Straßen- und Außenbeleuchtung, Flutlichtanlagen im Außenbereich sowie Innenbeleuchtungsanlagen ab 20 kW Anschlussleistung. LED-Leuchten, inklusive Lichtplanung, Montageleistungen, Steuerungselektronik. Link zur KPC

Weiterführende Informationen finden Sie im Informationsblatt Förderungsberechnung

Landesförderungen

Link zur KPC Landesförderung

Die Kombination der Umweltförderung im Inland mit Landesförderungen ist möglich.

TIROL
Gefördert werden kleine, mittlere und große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Energiesparen in Betrieben – Weitere Informationen

Beleuchtungsoptimierung in Bestandsgebäuden durch Einbau von Vorschaltgeräten und sensorgeführte Regelung mit mindestens 10 % Energieeinsparung. Link zu Förderungsrichtlinie

Diese Richtlinie des Landes Tirol tritt am 01.10.2020 in Kraft und gilt bis 30.06.2022, die Förderungsansuchen müssen spätestens am 31.12.2021 bei der KPC eingelangt sein.

VORARLBERG
Das Programm „Energiesparen für KMU“ des Landes Vorarlberg versteht sich weitgehend als Ergänzung zu den Förderungsmöglichkeiten der Umweltförderung im Inland (UFI). Gefördert werden Erneuerungen von LED-Systeme im Innenbereich.

Alle Formulare zur Antragsstellung Informationsblatt.

Die Antragstellung ist zwischen 01.01.2021 und 31.12.2021 möglich.

OBERÖSTERREICH
Abwicklung über das Land
Straßenbeleuchtungs-Einsparcontracting für Gemeinden: Gefördert werden Einsparcontracting-Projekte betreffend Planung und Errichtung von Straßenbeleuchtungen gemäß dem “Österreichischen Leitfaden Außenbeleuchtung”. Für Leuchtmittel mit warmer Lichtfarbe winkt ein Bonus.

Das ECP – Energie Contracting Programm Oberösterreich gilt von 01.01.2021 – 31.12.2022
mehr Informationen.

Eine mögliche Bundesförderung muss genutzt werden.

Begleitende Informationen dazu: Zukunftsfähige Außenbeleuchtung in Oö. Gemeinden.

NIEDERÖSTERREICH
Abwicklung über das Land
Zusammenfassung der Fördermöglichkeiten von Land NÖ und Bund im
NÖ Energieförderkompass.

Energieberatung für NÖ Gemeinden: Informationen unter LINK
Umfang: Grobanalyse, Sofortmaßnahmen Handlungsansätze. Inhalte: Energiebuchhaltung, Gebäude, Anlagen, Straßenbeleuchtung.

„Energie-Spar-Gemeinde“
Das Land NÖ fördert im Rahmen der Bedarfszuweisung “Aktion Energie-Spar-Gemeinde” den Ersatz und die notwendige Verdichtung bestehender Lichtpunkte durch LED Straßenleuchten.

„Energie-Spar-Pfarre“
Gefördert wird u.a. der Umstieg auf hocheffiziente LED-Beleuchtung. LINK zu mehr Information. Verlängert bis bis 31. Dezember 2023.

„Klimaschutz in Gemeinden“
Beleuchtungsoptimierung in Bestandsgebäuden und LED-Systeme im Innenbereich; Energieeffizienzsteigerung bei Straßenbeleuchtungen

Gefördert werden Projekte zum Energiesparen in Gebäuden dann, wenn: das Projekt bereits durch die Bundes-Förderungskation „Klimaschutz in Gemeinden” gefördert wurde und keine andere Landes-Standardförderung hierfür angewendet werden kann.

 LINK zu mehr Information. Anbei Infoblatt Klimaschutz in Gemeinden.